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  • AutorenbildAnja Horn

Was tun bei Flugverspätung?

Die Spatzen pfeifen es seit Tagen von den Dächern: Besonders in dieser Feriensaison sind Flugstreichungen und Verspätungen für Reisende zu erwarten. In diesem Ratgeber erfahrt Ihr, was Ihr im Falle einer Flugverspätung oder Streichung tun könnt.


1. GUT VORBEREITET SEIN:

Ladet Euch vor Reiseantritt die App des Reiseveranstalters und der Fluggesellschaft herunter, um zeitnah aktuelle Infos zu erhalten. Wichtig: Die Notrufnummer des Reiseveranstalters (aufgeführt in den Reiseunterlagen) solltet Ihr stets im Handgepäck mitführen.


2. AM FLUGHAFEN:

Wenn sich abzeichnet, dass sich Euer Flug signifikant verspätet oder sogar gestrichen wird, wählt die Notfallnummer Eures Reiseveranstalters. Hier kann Euch das Team u. a. mit einer Umbuchung des Fluges auf einen anderen Tag oder Flughafen helfen.


3. IM ZIELGEBIET:

Auch vor Reiserückkehr aus dem Urlaubsgebiet kann es zu Flugunregelmäßigkeiten kommen. Während des Urlaubs ist die örtliche Reiseleitung Euer erster Ansprechpartner bzw. erhaltet Ihr Hilfe über die Notfall-Hotline des Reiseveranstalters.


 

FAQ ENTSCHÄDIGUNG:


Am Flughafen:

Die Fluggesellschaft ist dafür zuständig, Euch bei Verspätung oder Flugannulierung mit Getränken und Mahlzeiten zu versorgen. Hier gelten folgende Regelungen:

  • Flugstrecke bis 1.500 km: ab 2 Stunden

  • Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km: ab 3 Stunden

  • Flugstrecke mehr als 3.500 km: ab 4 Stunden


Entschädigungsanspruch:

Unabhängig von der Flugstrecke habt Ihr ab einer Verspätung von 3 Stunden (Ankunftszeit im Zielgebiet) Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung und beträgt zwischen 250€-600€.

Achtung: Nicht in jeder Situation muss Euch die Fluggesellschaft Schadenersatz leisten, u. a. bei schlechtem Wetter oder unvorhersehbaren Streiks.


Hotel:

Kann Euer Flieger erst am nächsten Tag abheben, kommt die Fluggesellschaft für die Übernachtung und Verpflegung (z. B. per Verzehrgutschein) im Hotel und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel auf.


Rücktritt:

Ist absehbar, dass Euer Flug eine Verspätung von mindestens 5 Stunden aufweist, dürft Ihr komplett vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Klärt dieses Vorgehen am besten durch einen Anruf bei der Notfall-Hotline Eures Reiseveranstalters.


Habt Ihr weitere Fragen zum Thema Flugverspätung? Meldet Euch gern bei mir!





 

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  • Nein, ich bin so schlau wie vorher.






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